
Neues von unserem Verband: Neue Corona-Verordnung ist veröffentlicht. Buchhandel gilt nicht mehr zur Grundversorgung. |
Die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist am 27. März veröffentlicht worden. Danach sind Buchhandlungen nicht mehr gesondert aufgeführt, sie wurden gemäß der Entscheidung des VGH Mannheim aus der Liste der Ausnahmen vom Öffnungsverbot gestrichen. Das bedeutet für Buchhandlungen in Baden-Württemberg ab sofort: Buchhandlungen werden behandelt wie der sonstige, nicht privilegierte Einzelhandel. Da Ulm einen Inzidenzwert über 100 hat, besteht nur noch die Möglichkeit des Verkaufens an der Ladentür, (auf deutsch: Click&Collect) und Zustellungen per Post/dpd, oder an die Haustür mit dem Radl. Bestellungen abholen im Erdapfelbistro in Söflingen ist erlaubt. Wir halten Sie auf dem Laufenden. __________________________________________________ Winfried Hermann Bauer Lichthunger Wenn der Lichthunger nagt Reicht weder die Sonne des Südens Noch der aufgehende Morgen Ihn zu stillen Es sind die leuchtenden Himmel des Nordens Auf die meine Kompassnadel zeigt Und der schrille Gesang der Samen Der mich hinauf treibt bis zum letzten Kap Unwissend wahrhaftig Bis ein Stern in das Crescendo grätscht Ein wildweiser Bote aus den Tiefen des Alls Der m einen Magnetpol verschiebt Und den Nachthimmel erglühen lässt Grün wie das Werden selbst Und ich frage mich Ob mein Sterben vielleicht auch ein neuer Anfang ist _____________________________________________ Fred Wiegräfe spielt unsere Sorgen weg. Danke! |
so langsam nervt‘s nicht mehr nur sondern wird nur noch grotesk. Bin gespannt, was der Maggus bei uns sich noch überlegt…
Schönen Sonntag noch! Kopf hoch!
Herzlich,
Mario
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