Sonntag, 18.April

Wieder einmal ein großes Durcheinander und viel Unsicherheit.
Während der SWR schreibt, dass ab Montag in Baden-Württemberg im Einzelhandel kein Click & Collect mehr möglich ist, schreibt unser Verband, dass eine endgültige Entscheidung noch aussteht und somit ein Verkauf an der Tür erlaubt bleibt.

„Die geplante Änderung/Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes – die sog. Bundes-Notbremse – befindet sich noch im Abstimmungsverfahren. Eine erste Lesung im Bundestag findet am Freitag, den 16. April 2021 statt, mit einem Abstimmungsverfahren ist am Mittwoch, den 21. April 2021 zu rechnen.
Anders als in manchen Presseberichten dargestellt, sind die geplanten Änderungen also noch nicht in Kraft. Es ist vor allem noch unklar, was die Regelung für Buchhandlungen in Baden-Württemberg bedeutet; denn die strengeren Regelungen der CoronaVO Baden-Württemberg (im Speziellen die Schließung der Buchhandlungen) würden durch die geplante Regelung nicht berührt. Wir halten Sie auf dem Laufenden.“

Börsenverein Baden-Württemberg

Ja, auch wir halten Sie auf dem Laufenden.